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    AGB

    Ernst Hausammann & Co. AG
    Rautistrasse 19
    Postfach
    8010 Zürich
    UID: CHE-105.930.585 MWST




    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ernst Hausammann & Co. AG

    So werden Sie bei uns bedient:

    Bestätigung:
    • Für alle Bestellungen mit einer Lieferzeit von mehr als zehn Tagen erhalten Sie eine Auftragsbestätigung oder eine Teilsendung. Terminbestellungen werden immer bestätigt.
    • Wir erheben einen Mindermengenzuschlag von 29.50 CHF pro Auftrag bis zu einem Nettobestellwert von 50 CHF (exkl. Steuern und Zuschläge). Rabatte werden erst ab CHF 100.– gewährt.
    • Falls Rechnungs- und Lieferadresse nicht identisch sind, erfolgt der Rechnungsversand per E-Mail.
    • Für Papierrechnungen wird ein Zuschlag von CHF 3.90 (CH) oder EUR 9.80 (EU) erhoben.

    Lieferzeiten:

    • Wir bemühen uns, die von Ihnen gewünschten Lieferzeiten einzuhalten.
    • Sollte uns das nicht gelingen, dann haben Sie das Recht, den Auftrag nach Inverzugsetzung zu annullieren.
    • Weitergehende Ansprüche werden nicht akzeptiert..

    Lieferung:

    • Sie erhalten die bestellte Ware franko, verpackt, per Spediteur. Transportschäden sind beim Spediteur geltend zu machen.
    • Reparaturen reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
    • Für Kleinaufträge unter CHF 200.– netto belasten wir Porto und Verpackung.
    • Für Übermasssendungen, z.B.. Rohre > 2 m Länge wird ein Zuschlag belastet.
    • Spendersysteme und Paletten werden separat verrechnet

    Montage:
    • Die Preise unserer Produkte verstehen sich ohne Montage.
    • Sollten Sie eine Montage durch uns wünschen, dann führen wir diese gerne unter separater Verrechnung der Arbeitszeit und der Fahrkosten aus.

    Beanstandungen:

    • Haben innert 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen.
    • Beanstandete Ware wird normalerweise umgetauscht. Wir sind darauf angewiesen, dass Sie auf den Begleitpapieren angeben, was Sie rügen.

    Rücksendungen:

    • Rücksendungen werden gutgeschrieben, wenn dies mit uns vereinbart ist. Es ist mit einem Einschlag zu rechnen.
    • Spezial- Artikel, die weder im Katalog noch im Shop verzeichnet sind, werden nicht zurückgenommen.
    Zahlung:
    • Wir bitten Sie um Ihre Zahlung netto innert 30 Tagen mit dem vorgedruckten orangen Einzahlungsschein oder unter Angabe der Referenznummer.

    Garantie für Geräte mit Elektromotor:

    • Wir leisten eine Garantie von 2 Jahren vom Versandtag an gerechnet, bei mehrschichtigem Betrieb 6 Monate oder 5000 Betriebstunden. Wir verpflichten uns, Teile die schadhaft oder unbrauchbar werden, unentgeltlich zu ersetzen.
    • Die Garantie versteht sich im Sinne, dass Sie uns die beanstandete Ware franko zustellen.
    • Für Elektromotoren sind Schäden durch unfachmännischen Anschluss, z.B Zweiphasenlauf ausgeschlossen.
    • Gegen Folgen eines allfälligen Schadens wie Betriebsunterbruch, hat sich der Kunde auf eigene Rechnung angemessen zu versichern.
    • Keine Garantie wird geleistet für Wartungsteile, Schäden wegen Oelmangel oder unterlassener Wartung.
    • Im übrigen gelten die Bestimmungen des VSM und des Schweizerischen Obligationenrechtes.

    Allgemeine Garantiebestimmungen:

    • Wir garantieren, dass das gelieferte Produkt für den im Katalog, im Webshop oder in der Offerte angegebenen Zweck geeignet ist und die zugesicherten Eigenschaften und Leistungen erbringt.
    • Eine zeitlich definierte Garantie-Dauer kann für viele Artikel nicht genannt werden, da sie nicht garantiefähig, sondern nur funktionstüchtig oder eben nicht tauglich sind. Beanstandungen sind also sofort anzubringen.
    • Das defekte Produkt ist uns immer komplett zuzustellen, nicht nur einzelne Teile.
    • Sie als Kunde sind selbst verantwortlich, dass unsere Produkte nicht zweckentfremdet werden, und dass Warnungen auf den Packungen, in den Anleitungen oder auf unseren Lieferscheinen beachtet und an die Anwender weitergeleitet werden.
    • In allen Zweifelsfällen bitten wir Sie, mit uns zu sprechen. Wir entscheiden, wenn möglich, in erster Linie zu Ihren Gunsten. Wir benötigen aber auch Ihre Mithilfe, Ihre Sorgfalt und Ihr Verständnis, wenn ein Härtefall auftreten sollte.

    September 2020 | 
    E. Hausammann + Co. AG